Satzung
Der am 10. August 1993 ins Vereinsregister eingetragene „Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenholzhausen e.V.“ soll gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.03.2025 umbenannt werden. Gleichzeitig soll die nachfolgende Neufassung der Satzung in Kraft treten.
Sowohl die aktuelle Satzung von 1993 als auch der Entwurf der Neufassung der Satzung stehen auf dieser Seite zum Download bereit.
PDF Download der aktuellen Satzung
PDF Download der Neufassung der Satzung
Am Freitag, den 28. März 2025, um 20.00 Uhr findet die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenholzhausen e.V. statt.
Die Veranstaltung erfolgt nach § 8 Abs. 2 unserer Satzung im Rathaussaal in Kaltenholzhausen. Zu dieser Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
Tagesordnung:
Top 1 – Eröffnung und Begrüßung
Top 2 – Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
Top 3 – Totengedenken
Top 4 – Aussprache über das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
Top 5 – Jahresberichte (1. Vorsitzende, Jugendwart, Bambiniwart)
Top 6 – Bericht vom Ortsbürgermeister
Top 7 – Kassenbericht
Top 8 – Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
Top 9 – Neuwahl des Vorstands
Top 10 – Wahl der Kassenprüfer
Top 11- Aussprache und Beschlussfassung über die Neufassung der Vereinssatzung (siehe Hinweis)
Top 12 – Termine
Top 13– Anträge & Verschiedenes
Mit Bezug auf § 8 Abs. 2d der Satzung bitten wir darum, Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim geschäftsführenden Vorstand in schriftlicher Form einzureichen.
Mit feuerwehrkameradschaftlichen Grüßen
Euer Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenholzhausen
Dirk Klingenhagen